Die EU-Kommission hat am Freitag die lange erwartete Durchführungsverordnung zum AI Act verabschiedet. Damit liegen erstmals konkrete technische Standards für die Risikoklassifizierung von KI-Systemen vor, die Unternehmen ab sofort bei Entwicklung und Betrieb ihrer Anwendungen berücksichtigen müssen. Kern der Verordnung ist ein detailliertes Prüfschema, mit dem sich einschätzen lässt, ob ein KI-System als „hochriskant“ im Sinne des AI Act gilt — bislang mussten sich Anbieter auf die recht allgemein gehaltenen Kategorien des Grundlagentextes verlassen, was in der Praxis zu erheblicher Rechtsunsicherheit führte.
Was sich für Unternehmen ändert
Für Unternehmen bedeutet die Verordnung vor allem eines: mehr Klarheit, aber auch mehr Aufwand. Anbieter von KI-Systemen im Personalwesen, im Finanzsektor oder im Gesundheitswesen müssen künftig ein Konformitätsdossier führen, das technische Spezifikationen, Trainingsdaten-Herkunft und Testergebnisse lückenlos dokumentiert, während Betreiber solcher Systeme die Nutzung fortlaufend überwachen und Auffälligkeiten melden müssen. Besonders für kleinere und mittlere Unternehmen dürfte die Umsetzung zur Herausforderung werden: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag begrüßte zwar die Rechtssicherheit, warnte aber zugleich vor dem administrativen Mehraufwand für Betriebe ohne eigene Compliance-Abteilung.
Fristen und Übergangsregeln
Die Durchführungsverordnung sieht eine gestaffelte Übergangsfrist vor: Für neu auf den Markt gebrachte Hochrisiko-Systeme gelten die Anforderungen bereits ab dem 1. Januar 2027 verbindlich, bereits im Einsatz befindliche Systeme erhalten eine Übergangsfrist bis Mitte 2028, sofern Betreiber bis Ende dieses Jahres eine erste Selbsteinschätzung bei der zuständigen Marktaufsichtsbehörde einreichen. Beobachter werten die Verordnung als wichtigen Schritt hin zu einer praktikableren Umsetzung des AI Act, mahnen aber an, dass die tatsächliche Wirkung erst mit der Arbeit der nationalen Aufsichtsbehörden sichtbar werde — in Deutschland ist die Zuständigkeit bislang noch nicht abschließend zwischen Bund und Ländern geklärt.
